Die Promotion (lateinisch promotio ‚Beförderung‘) ist die Verleihung des akademischen Grades eines Doktors oder einer Doktorin in einem bestimmten Studienfach und in Form einer Promotionsurkunde. Sie ...
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gilt als Nachweis der Befähigung zu besonders vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf einer selbständig verfassten wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) sowie einer mündlichen Prüfung (Rigorosum, Disputation oder Kolloquium). Das Promotionsrecht besitzen Universitäten und ihnen statusmäßig gleichgestellte Hochschulen sowie forschungsstarke Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen sowie Sachsen-Anhalt.