Erbvertrag bzw. Testament (συγγραφὴ καὶ ὁμολογία) in Form einer Doppelurkunde der aus Temnos stammenden Eheleute Dionysios und Kallista mit wechselseitiger Erbberechtigung als alleiniger Erbe. Der überlebende Partner verpflichtet sich, das Erbe an die Söhne des Ehepaars weiter zu vermachen. Es folgen die Festlegung von Verpflichtungen der Söhne gegenüber ihren Eltern sowie Strafklauseln, falls sie diesen nicht nachkommen. Den Söhnen wird das Recht eingeräumt, das Erbe auszuschlagen, falls die Eltern Schulden hinterlassen. Hinterlegung des Testaments bei einem συγγραφοφύλαξ (Urkundenhüter). Datierung nach dem 40. Jahr Ptolemaios I. und dem eponymen Priesteramt seines Bruders Menelaos, Sohn des Lagos. Die beiden Ausfertigungen sind nahezu identisch. Siegel auf dem Verso.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/03735/
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