Inschriftenfries einer Hausurkunde, die ursprünglich wohl an, oder in Häusern angebracht wurde. Es handelt sich hier um eine rechtliche Besitzurkunde. Sie besteht aus vier Zeilen und ist im Kufi-Duktus verfasst. Der Text beinhaltet Segenswünsche und die Anzahl der Wohneinheiten, die der, in der Inschrift genannten Person zustehen.
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