Kol. I und II enthalten ein nach Bodenarten geordnetes Verzeichnis von Staatspächtern, die Saatgut bekommen haben. Für jeden Pächter wird angegeben, wie viele Aruren er bebaut und welche Menge an Saatgut er dafür bekommt. Kol. III enthält den Eid, der von den Bauern beim Empfang des Saatguts geschworen wird. Damit verpflichteten sich die Staatsbauern, das Land zu bewässern und besäen und das geliehene Saatgut rechtmäßig zu verwenden.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/01014/
Angaben zur Herkunft:
2. Jh. n. Chr.
Genauer: 138 – 161 n.Chr. (Zeit des Antoninus Pius)
Fayum (? / Ägypten)
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