museum-digitalsmb
STRG + Y
de
Münzkabinett Antike Griechen, Archaik und Klassik [18214766]
https://ikmk.smb.museum/image/18214766/vs_org.jpg (Münzkabinett, Staatliche Museen zu Berlin Public Domain Mark)
Herkunft/Rechte: Münzkabinett, Staatliche Museen zu Berlin / Dirk Sonnenwald (Public Domain Mark)
1 / 2 Vorheriges<- Nächstes->

Thurioi

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Thurioi wurde um 444 v. Chr. von Athen in der Nähe des zerstörten Sybaris gegründet. Auf der Münzvorderseite wurde nach Athener Vorbild ein Profilkopf der Athena gezeigt, die Münzrückseite ziert der Stier, das alte Münzbild von Sybaris.
Vorderseite: Kopf der Athena mit attischem Helm nach l., auf dem Helmkessel Skylla mit erhobener r. Hand. Athenas offenes Haar kommt an der Stirn und im Nacken unter dem Helm hervor.
Rückseite: Ein stoßender Stier mit gesenktem, in die Frontale gedrehtem Kopf, erhobenem Vorderbein und auf den Rücken geworfenem Schwanz nach r., unter der Bodenlinie ein Fisch nach r.

Beschriftung/Aufschrift

Rückseite: ΘΟΥΡΙΩΝ

Vergleichsobjekte

HN Italy: 1804

Noe, Thurian Di-Staters: D16a

Material/Technik

Silber; geprägt

Maße

Durchmesser
27-30 mm
Gewicht
15.67 g

Literatur

  • Friedländer - von Sallet Nr. 740 (dieses Stück).
  • K. Regling, Die antike Münze als Kunstwerk (1924) Nr. 513 Taf. 23 (dieses Stück).
  • N. K. Rutter, Historia Numorum. Italy (2001) 149 Nr. 1804 (400-350 v. Chr.).
  • S. P. Noe, The Thurian Di-Staters. ANS Numismatic Notes and Monographs 71 (1935) 44 Nr. D16 a Taf. 2 (dieses Stück, nach 413 v. Chr.).
  • Schultz (1997) Nr. 123 (dieses Stück, ca. 380 v. Chr.).
Karte
Münzkabinett

Objekt aus: Münzkabinett

Das Münzkabinett zählt zu den bedeutendsten numismatischen Sammlungen der Welt. Es stellt seine Bestände vornehmlich im Bode-Museum auf der...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Material kann bei Namensnennung frei verwendet (auch verändert) werden. Bei einer Weitergabe muss der Rechtestatus erhalten bleiben.