museum-digitalsmb
STRG + Y
de
Münzkabinett Mittelalter Hochmittelalter [18217693]
https://ikmk.smb.museum/image/18217693/vs_org.jpg (Münzkabinett, Staatliche Museen zu Berlin Public Domain Mark)
Herkunft/Rechte: Münzkabinett, Staatliche Museen zu Berlin / Reinhard Saczewski (Public Domain Mark)
1 / 1 Vorheriges<- Nächstes->

Oberlausitz: Fürstenpaar

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Stilistisch und vor allem auf Grund der Fundprovenienz (Rodewitz in der Oberlausitz) kommt die Abtei Quedlinburg, wohin der Brakteat in der Literatur meist verwiesen wird, nicht in Frage. Seine Heimat muss in der Oberlausitz gesucht werden. Ob die Darstellung Vogt und Äbtissin oder ein Fürstenpaar zeigt, ist offen. Der Kreuzstab spricht eher für eine Äbtissin als für eine weltliche Dame. Die Darstellung ähnelt sowohl dem Brakteaten Albrechts des Bären mit seiner Gemahlin (Objektnummer 18201080 und 18217719) als auch Nordhäuser Brakteaten mit dem Heiligen Eustachius und der Äbtissin.
Vorderseite: Nebeneinander links ein stehender Gewappneter mit Schwert und Fahne, rechts eine sitzende Frauengestalt mit geschultertem Kreuzstab.

Vergleichsobjekte

Mehl, Stift Quedlinburg: 081

Material/Technik

Silber; geprägt

Maße

Durchmesser
32 mm
Gewicht
0.64 g

Literatur

  • D. Menadier, Die Münzen und das Münzwesen der deutschen Reichsäbtisinnen im Mittelalter (1915) 67 (Quedlinburg).
  • F. Berger, Die mittelalterlichen Brakteaten im Kestner-Museum Hannover (1993) Nr. 1417 (Quedlinburg).
  • H. Buchenau, Der Brakteatenfund von Gotha (1928) 65 Nr. (219/335a) (Oberlausitz).
  • M. Mehl, Die Münzen des Stiftes Quedlinburg (2006) Nr. 81.
Karte
Münzkabinett

Objekt aus: Münzkabinett

Das Münzkabinett zählt zu den bedeutendsten numismatischen Sammlungen der Welt. Es stellt seine Bestände vornehmlich im Bode-Museum auf der...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Material kann bei Namensnennung frei verwendet (auch verändert) werden. Bei einer Weitergabe muss der Rechtestatus erhalten bleiben.