Von der thebanischen Bank wird für den Koptites quittiert, dass Apollonios, Sohn des Menandros, für die Ertragssteuer auf Wein- und Gartenland (ἀπόμοιρα) und die Grundsteuer auf Wein- und Gartenland (ἐπαρούριον) des 52. Regierungsjahres 800 Drachmen bezahlt hat. Subskription des Bankbeamten Eirenaios und Betrag mit Zuschlag (880 Drachmen).
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/02618/
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