Kol. I:
An den vorsitzenden Richter und Aufseher der Chrematisten und der anderen Gerichtshöfe gerichtete fragmentarische Synchoresis mit Bebaiosis-Klausel und gegenseitigen Absicherungen zwischen Hermione alias Tathotis, Tochter des Antiphilos, und Apollophanes.
Kol. II:
Kopie eines aus dem Demotischen übersetzten Vertrages zwischen Tathotis alias Hermione, Tochter des Antiphilos, und Medokos, Sohn des Eudemos, über den Kauf eines Hauses mit Hof. Tathotis übergibt das Eigentum vor 16 Zeugen und garantiert Medokos die komplette Wirksamkeit des Vertrages.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/16769/
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