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Damas verpachet seinem Gläubiger Zenon seinen Kleros für 1 Jahr zu einem Pachtzins von 90 Artaben Weizen, der nach Rückgabe des Darlehens von 100 Drachmen lieferbar ist. Es folgen die üblichen Strafklauseln und die Vereinbarung, dass bei Nichtrückzahlung des Darlehens dieses vom Pachtzins abgezogen werden soll.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/03324/
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Urkunde
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