R:
Im ersten Teil des Erlasses gewährt der König Ptolemaios XII. eine Amnestie für die Katökenreiter betreffend alle Rechtsstreite, in die sie involviert waren. Es wird dann festgelegt, dass die Katökenreiter ihre Kleroi (Landsstücke) den Söhnen vererben dürfen.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/03632/
V:
Liste.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/16974/
de