Eine Person hat 4 Aruren Katökenland und ein Viertel eines Hauses von ihrer Mutter geerbt, aber noch nicht angemeldet (ἀπογραφή). Deshalb bittet sie das Besitzarchiv (βιβλιοθήκη ἐγκτήσεων) darum, die Änderung der Besitzverhältnisse zu vermerken (παράθεσιν γενέσθαι), während die eigentliche Anmeldung demnächst erfolgen wird.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/04635/
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