Kol. I:
Eine Erklärung über nicht überflutetes Land (als Apographe bezeichnet), abgegeben auf Befehl des Präfekten Geminus Chrestus. Eines der erwähnten Felder liegt auf der „Parzelle des Palladios“.
Kol. II:
Aurelia Anubarion, Tochter des Hermanubis und der Apollonia, registriert beim Königlichen Schreiber Aurelios Syrion alias Xenophon im Oxyrhynchites einen Landbesitz von 3 nicht überfluteten Aruren (besteuert mit 1 Artabe Weizen) nahe dem Epoikion des Satyros, früher Eigentum des Apollophanes und gehörig zum „Kleros des Alexander und Charidemos“. Unterschrift des Schreibhelfers Aurelios Apollonios.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/16838/
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