Fr. a+b R Z. 1 – 8:
Der Geldsteuereinnehmer Maron und seine Kollegen quittieren Phanomgeus, Sohn des Petheus und der Tapethis, mehrere Zahlungen für die Kopfsteuer (συντάξιμον), für die Umlage für den Unterhalt der Flusswachschiffe (ὑπὲρ ποταμοφυλακίδων), für die Gefängniswächtersteuer (ὑπὲρ δεσμοφυλάκων), für die Wachturmsteuer (μαγδωλοφυλακία), für die Umlage der durch Mittellose verursachten Steuerausfälle (ἐπιμερισμὸς ἀπόρων) und für die Steuer zur Besoldung der Wächter (ὑπὲρ φυλάκων) geleistet zu haben.
Fr. a+b R Z. 9 – 17:
Der Geldsteuereinnehmer Askl- und seine Kollegen quittieren Phanomgeus, Sohn des Petheus und der Tapethis, mehrere Zahlungen für die Kopfsteuer (συντάξιμον), für die Umlage der durch Mittellose verursachten Steuerausfälle (ἐπιμερισμὸς ἀπόρων) und andere Steuern geleistet zu haben.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/04939/
Fr. a V Z. 1 – 5.:
Quittung über eine Steuerzahlung
P. 21933 Fr. a V Z. 12 – 17 Fr. b V Z. 5 – 9:
Dem Phanomgeus, Sohn des Phanomgeus und Enkel des Petheus, wird quittiert, für die Biersteuer (ζυτηρά κατ’ ἄνδρα), die Umlage der durch Mittellose verursachten Steuerausfälle (ἐπιμερισμὸς ἀπόρων)(?) und andere Steuern mehrfach im verangegangenen Jahr gezahlt zu haben.
P. 21933 Fr. a V Z. 6 – 11. Fr. b V Z. 1 – 4.:
Dem Phanomgeus (Sohn des Phanomgeus und Enkel des Petheus) wird quittiert, mehrere Beträge für die Biersteuer (ζυτηρά κατ’ ἄνδρα) und andere Steuern im verangegangenen Halbjahr gezahlt zu haben.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/04940/
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