Die Geldsteuereinnehmer von Karanis quittieren, dass 3 Drachmen 2 1/2 Obolen für die Ertragssteuer auf Wein- und Gartenland (ἀπόμοιρα ἀμπέλου) des vorangegangenen Jahres, 1 Obole für die Damm- und Kanalreinigungsabgabe (ναύβιον) und 3 Obolen 2 Chalkoi für Zuschläge, 2 Drachme 1 1/2 Obolen 2 Chalkoi für die Grundsteuer auf Wein- und Gartenland (ἐπαρούριον), 1 Obole für Zuschläge, 1/2 Obole 2 Chalkoi für die Wechselgebühr (κόλλυβος), 8 Drachmen für die Landvermessungssteuer (γεωμετρία) des laufenden Jahres, 3 Obolen für Zuschläge und mehrere Beträge für weitere Steuern und Zuschläge gezahlt wurden.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/05292/
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