R:
Der Geldsteuereinnehmer Maximos und seine Kollegen quittieren Konnos, Sohn des Konnos und der Taareotis, mehrere Zahlungen für die Kopfsteuer (συντάξιμον), für die Wachturmsteuer (μαγδωλοφυλακία), für die Gefängniswächtersteuer (ὑπὲρ δεσμοφυλάκων), für die Umlage für den Unterhalt der Flusswachtschiffe (ὑπὲρ ποταμοφυλακίδων) und für die Stationierungssteuer (?) (ὑπὲρ διπλῶν) geleistet zu haben.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/04941/
V:
Die Geldsteuereinnehmer (?) -pios und Kollegen quittieren die Zahlung der Biersteuer (ζυτηρά) des vorangegangenen Jahres in Höhe von 4 Drachmen.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/04942/
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