Abschrift einer königlichen Verordnung, die den Verkauf von Weizen und Hülsenfrüchten aus Mittelägypten nach Alexandrien regelt und Verkäufe nach Unter- oder Oberägypten verbietet. Ein Verstoß wird mit dem Tode bestraft. Anreiz zu Denunziation ist: 1/3 des Vermögens für eine freie Person, 1/6 davon und Freiheit für einen Sklaven. Bearbeitungsvermerk des Topogrammateus.
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Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/03856/
Angaben zur Herkunft:
1. Jh. v. Chr.
Genauer: 3. November 79 v.Chr. oder 27. Oktober 50 v.Chr. (Jahr unsicher)
Abusir el-Meleq (Ägypten / Mittelägypten)
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