Die Brust-Bein-Auflage einer Mumie aus Kartonage diente zusammen mit der dazugehörigen Mumienmaske (ÄM 24224/01) und der Fußauflage (ÄM 24224/02) dem Schutz des mumifizierten Körpers der Ta-scherit-Amun, Tochter des Ij-em-hetep und der Ta-dit-ta-Repit. Alle drei Teile wurden komplett mit aufwendigen eingeritzten Dekorationen überzogen und vollständig vergoldet.
Die Dekoration der Brust-Bein-Auflage folgt weitgehend der damaligen Konvention. Unterhalb des breiten Halskragens, dessen Abschlussstücke zwei mit Sonnenscheibe bekrönte Falkenköpfe bilden, ist die Himmelsgöttin Nut kniend mit ausgebreiteten Flügeln dargestellt. Sie hält zwei Federn der Maat, der Göttin der Gerechtigkeit, in den Händen. Neben den Federn ist jeweils ein Udjat-Auge zu sehen. Im nächsten Register sind die vier Horussöhne abgebildet. Darunter folgt eine Szene, in der die Mumie auf einer Löwenbahre liegt und der schakalköpfige Gott Anubis mit einem Salbgefäß in der Hand, über diese gebeugt ist. Er zeigt damit an, dass die Balsamierung ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Die Göttinnen Isis am Kopfende der Mumie und Nephthys am Fußende beweinen die zu Osiris gewordene Tote. Vier Reihen floraler Motive, die wohl vier stark stilisierte Blütengirlanden zeigen, bilden den Abschluss der Dekoration. Des Weiteren befindet sich in dem zentralen bogenförmigen Feld des Halskragens die Darstellung eines Wesens mit Menschenkopf, Skarabäuskörper sowie Falkenflügeln und -krallen, das aus einer offenen Lotusblume emporsteigt. In dieser Mischgestalt steht der morgendliche Sonnengott sinnbildlich für den immerwährenden Sonnenlauf und die Regeneration bzw. Wiedergeburt, die die Verstorbene erhoffte.
Ab der Ptolemäischen Zeit wurden Mumienhüllen aus Kartonage nicht mehr aus einem Stück gearbeitet, sondern setzten sich aus mehreren Teilen zusammen. Da das Gold aufgrund seiner materiellen Unvergänglichkeit den Ägyptern als „Fleisch der Götter“ galt, wurde die Göttlichkeit des Toten durch die Goldfarbe zum Ausdruck gebracht. Die Vergoldung der Mumienmasken, die zuerst den Königen und seine nahen Angehörigen vorbehalten war, breitete sich vom dritten vorchristlichen Jahrhundert auch bei Privatpersonen stark aus.
(I. Liao)
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