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Münzkabinett Die Münzen des Deutschen Reiches

Die Münzen des Deutschen Reiches

Am 18. Januar 1871 wurde im Spiegelsaal von Versailles das Deutsche Kaiserreich gegründet und der innerlich widerstrebende preußische König Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser ausgerufen. Das Deutsche Kaiserreich war ein Bundesstaat aus vier Königreichen (Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg), sechs Großherzogtümern (Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Sachsen-Weimar-Eisenach), fünf Herzogtümern (Anhalt, Braunschweig, Sachsen-Coburg und Gotha, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Meiningen), sieben Fürstentümern (Lippe, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie, Schaumburg-Lippe, Waldeck und Pyrmont) sowie den drei Hansestädten Bremen, Hamburg, Lübeck und dem Reichsland Elsaß-Lothringen. Die Könige von Preußen waren zugleich Deutsche Kaiser. Das Gesetz über die Ausprägung von Goldmünzen vom 4.12.1871 führte im Deutschen Reich die Goldwährung ein, das Münzgesetz vom 9.7.1873 schaffte die einzelnen Landeswährungen ab, und ab 1.1.1876 trat für das gesamte Reichsgebiet die Reichswährung (Markwährung) in Kraft. Weiterhin kursfähig blieben die Vereinstaler, die erst seit 1907 verboten und durch Münzen zu 3 Mark ersetzt wurden. Die Goldmünzen (20, 10, 5 Mark) und die Silbermünzen zu 5, 3, und 2 Mark waren auf der Rückseite einheitlich, während die Vorderseiten das Bild der Landesherren bzw. das Wappen der Städte zeigen. Seit 1900 waren auch Denkmünzen mit anderen Darstellungen zugelassen. Die Münzen von 1 Mark bis 1 Pfennig waren im ganzen Reich einheitlich.

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