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Jurist

"Als Juristen (von lateinisch iura ‚die Rechte‘; Einzahl ius) bezeichnet man Akademiker, die das Studium der Rechtswissenschaft mit einer erfolgreich bestandenen Prüfung abgeschlossen haben. Daneben existieren aber auch eine Vielzahl anderweitiger rechtswissenschaftlich geprägter akademischer Abschlüsse (z. B. LL.B., Mag. iur., Lic. iur., MLaw, LL.M., Diplom-Rechtspfleger (FH) oder Diplom-Verwaltungswirt (FH))." - (de.wikipedia.org 09.03.2020)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Bildnis Dr. Rudolf von Gneist
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