Ernst Fries, in Heidelberg geboren und aus wohlhabendem und kunstsinnigem Hause stammend, kam schon sehr früh mit dem Heidelberger Romantiker-Kreis um Johann Heinrich Voß, Achim von Arnim und Clemens Brentano in Berührung. Gemeinsam mit Carl Philipp Fohr und Carl Rottmann nahm er seinen ersten Kunstunterricht bei dem Vater des letzteren, dem Universitätszeichenlehrer Christian Friedrich Rottmann; Studienzeiten in München und Darmstadt folgten. Wie viele seiner Malerkollegen unternahm Fries Wanderungen in landschaftlich reizvolle Gegenden. Heidelberg und dessen Umgebung, das er mehrfach zeichnete und malte, blieb eines der bevorzugten Motive. Während des Italienaufenthaltes 1823 bis 1827 eignete sich Fries einen unabhängigen Malstil an, bei dem er genaue Naturbeobachtung mit einem ausgeprägten Sinn für tonige Farbwerte verband. In der Umgebung Roms, vor allem in der Campagna, entstanden zahlreiche Freilichtstudien. Aus Italien zurückgekehrt, reiste Fries 1829 – im Entstehungsjahr dieses Gemäldes – nach Heidelberg, um dort zu heiraten.
In »Schloß Heidelberg« hielt Fries den Ausblick auf die Ruine des aus rotem Sandstein erbauten Schlosses und die am Neckar gelegene Stadt Heidelberg fest. Das Schloß, 1225 erstmalig erwähnt, war in den folgenden Jahrhunderten von verschiedenen Kurfürsten erweitert worden. Im 17. Jahrhundert, während der wiederholten Belagerungen Heidelbergs in den Eroberungskriegen des französischen Königs Ludwig XIV., wurde es zerstört. Seitdem ist das Schloß Ruine, nur einige Bauten wurden restauriert. Für das Gemälde griff Fries auf klassizistische Kompositionsweisen mit rahmenden Bäumen im Vordergrund zurück. Sanft umhüllen die bräunlichen und gelblichen Töne der herbstlichen Atmosphäre die präzise gezeichneten Details von Landschaft und Architektur. Das zugehörige Pendant »Stadt Heidelberg« (ehemals Nationalgalerie), ebenfalls 1829 entstanden, ging im Krieg verloren. Eine kompositorisch sehr ähnlich angelegte Tuschzeichnung vom Heidelberger Schloß wird in den Kunstsammlungen der Veste Coburg bewahrt; ein darauf zurückgehendes kleinformatiges Ölgemälde befindet sich in Privatbesitz. | Birgit Verwiebe
de