Gemünzt in Ausführung der dritten Reichsmünzordnung von 1559. Die darin vorgeschriebene Kreuzerwährung paßte nicht zu den Gegebenheiten des brandenburgischen Geldwesens und zeigt die kaisertreue Einstellung Joachims II. Nur die beiden Exemplare in den Münzkabinetten Berlin und St. Petersburg sind bekannt.
Vorderseite: Fünffeldiger Wappenschild, beiderseits 15-60.
Rückseite: Reichsadler, auf der Brust Reichsapfel mit Wertzahl 30.
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