Gedenkmünze anlässlich des 50jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. - Protokollauszug der Preisgerichtssitzung: 'Die Münze ist reich ausgestattet, der Raum wird voll ausgefüllt. Bestechend ist die variationsreiche Formensprache, in der unterschiedliche Bildelemente harmonisch miteinander verbunden sind. Im Zentrum der Bildseite sind anschaulich das Symbol der Gerechtigkeit, der Maßstab des Bundesverfassungsgerichts und die Richterschaft abgebildet. Besonders ansprechend ist die Darstellung des achtköpfigen Richterkollegiums in übereinander gelagerten stilisierten Silhouetten. Im Bildhintergrund ist in ästhetisch ansprechender Weise der Artikel I des Grundgesetztes mit seinem Bekenntnis zur Unantastbarkeit der Menschenwürde ausgedrückt. Am äußeren Münzrand wird schlicht und klar der Anlass des Ereignisses bezeichnet. In Entsprechung zur Bildseite ist die Wertseite mit einer lebendigen, wenig statuarischen Adlerdarstellung gefüllt. Mit der Konzentration auf diesen einen Körper steht die Wertseite in einem spannungsreichen Wechselspiel zur Bildseite. Die Münzwertbezeichnung ist deutlich, die Umschrift in Entsprechung der Wertseite klar konturiert.'
Vorderseite: Das achtköpfige Richterkollegium in übereinander gelagerten stilisierten Silhouetten mit dem Grundgesetz und einer Waage. Im Bildhintergrund wird der Artikel 1 des Grundgesetzes im Wortlaut wiedergegeben.
Rückseite: Bundesadler. Oben rechts das Münzstättenkürzel G für Karlsruhe.
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