Zuerst werden Personennamen mit Angabe des Vaters, Großvaters, der Mutter und des Alters aufgelistet: Es handelt sich um 15- und 16-jährige kopfsteuerpflichtige Personen. Dann werden verschiedene Kategorien von Pächtern mit der entsprechenden Zahl von Personen angegeben. Es folgt dann eine Berechnung über Erträge aus Staatsland.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/01001/
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