Eine sogenannte Dirham Sharai oder gesetzmäßige Drachme, welche von Nicht-Muslimen, hier den Hindus, als Dschizya-Steuer (Kopfsteuer) an den muslimischen Herrscher zu zahlen war.
Vorderseite: Nennung des Nominals, Bezug zur Scharia und Nennung des Jahres 1091 A. H.
Rückseite: Nennung der Münzstätte.
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