Im Jahr 1713 erließ der preußische König Friedrich Wilhelm I. eine Verordnung, die die Zahl der zugelassenen Anwälte stark reduzierte und diesen u. a. die Pflicht auferlegte, auch auf der Straße eine schwarze Robe zu tragen. Dies rief den Widerspruch der Anwälte hervor und war der Anlass für zahlreiche Spottschriften und auch Spottmedaillen. In einem zeitgenössischen Werk über diese Verordnung werden vier unterschiedliche Medaillen des Medailleurs Wermuth aufgeführt, auf denen dieser Aspekt dargestellt ist. Eines der Exemplare zeigt einen Advokaten in der vorgeschriebenen Bekleidung und den Versuch der Anwälte, sich auf der (Leipziger) Messe nach neuen Klienten umzuschauen. So könnte man auch die Umschrift der Vorderseite verstehen, die suggeriert, dass die Schlauen (Listigen) nun umziehen. Wermuth zitiert die Bibel (Lukas Kapitel 16, Vers 3, 4 und 6: 'Der Haushalter sprach bei sich selbst: Was soll ich tun? Mein Herr nimmt das Amt von mir; graben kann ich nicht, so schäme ich mich zu betteln. Ich weiß wohl, was ich tun will, wenn ich nun von dem Amt gesetzt werde, daß sie mich in ihre Häuser nehmen ...').
Vorderseite: Ein Advokat steht in seiner Robe mit Perücke, Degen und Stock. Im Abschnitt Sa: 400, dort wurde mit der zweiten Null Ziffer 5 überprägt.
Rückseite: Aufschrift in 13 Zeilen.
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