Der Athener Eupolis verpachtet an den Kyrenäer Alexander, Sohn des Krates, und den Ägypter Horos 22 Aruren seines Kleros für 1 Jahr zu einem Pachtzins von 146 Artaben Weizen. Bei dem verpachteten Land handelt es sich um die Hälfte der Brache dieses Kleros. 1 Artabe pro Arure soll von Eupolis als Saatgut gestellt werden. Es folgen die Strafklauseln. Zeugen.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/03335/
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