R:
Amtliches Schriftstück über die Inbesitznahme eines verfallenen, verpfändeten Grundstücks (ἐμβαδεία) durch den Gläubiger Lucius Herennius Valens:
Eingabe an den Präfekten mit Antrag auf Verfahreneröffnung (Z. 24–29). Ein entsprechender BeSchluss der Chrematisten (Z. 20–23) wird vom Gläubiger beim Dorfschreiber und Strategen eingereicht (Z. 16–19). Die vom Dorfschreiber bestellten Praktoren berichten nach erfolgter ἐμβαδεία an ihn zurück (Z. 7–15), der die Akten dann an den Strategen sendet (Z. 5–6). Der Stratege Apollinarios weist nach entsprechender Eingabe des Gläubigers (Z. 4–5) den Archivar an, die Akten zu archivieren (Z. 1–3).
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/03140/
V:
Aufzeichnungen eines Gutsverwalters.
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