Gelocht und zerteilt. Möglicherweise aus dem Jahr 339 AH.
Vorderseite: Im Feld Glaubenssätze, Ehrenname und Kunya des Prägeherren, innen umlaufend Prägeort und -jahr, aussen umlaufend Koranzitat.
Rückseite: Im Feld Glaubenssatz, Kalifenname, Ehrenname und Kunya des Familienoberhaupts. Als Randschrift Qur'ān Sure IX,33.
Gelocht: Absichtlich angebrachtes Loch (oder mehrere) zur Befestigung an einem Gehänge oder einer Unterlage. Im Falle von Papiergeld häufig Lochung zum Zeichen der Entwertung.
Zerteilt: Absichtsvolle Teilung (andere Teilung als halbiert oder geviertelt).