Fragment einer zerteilten Münze, von der etwa die Hälfte vorliegt. Auf Vorder- und Rückseite sind Einhiebe zu erkennen. Die Vorderseite zeigt einen Gegenstempel. Diese Gegenstempel sind in Khurāsān aufgebracht worden. Für Sābūr sind Exemplare mit Prägejahr in den 90ern AH bekannt. Das Prägejahr ist abgeschnitten. Das Prägejahr kann aufgrund der Anordnung der Aufschrift auf 90 bis 98 AH datiert werden.
Vorderseite: Umlaufend Nennung von Nominal, Münzstätte und Prägejahr. Im Feld das Glaubensbekenntnis. Als Randzier fünf Kringel auf drei gezackten Kreisen. Außen ein weiterer Kreis. Gegenstempel 9 Uhr im Stil eines hephtalitischen Tamghas.
Rückseite: Umlaufend Koranzitat 9:33. Feld mit Koranzitat 112:1-4. Als Randzier fünf Ringelchen auf gezacktem Kreis. Feld von gezacktem Kreis eingefasst.
Mit Gegenstempel: Mit einem oder mehreren Gegenstempeln versehen. Diese sind u. a. zum Zweck der Auf- oder Abwertung und zur Anerkennung des Wertes angebracht, können auf den Ausgeber hinweisen oder in historischen Sammlungen den Besitzer eines Objektes.
Verkratzt: Ein oder mehrere Kratzer, absichtlich oder unabsichtlich beigebracht. Diese können auch durch die Bergung oder eine unsachgemässe Reinigung bzw. Lagerung entstanden sein.
Einhieb: Einhieb mit einem Objekt undefinierter Form, meist in Form einer groben Scharte, u. a. zu Prüfzwecken an Münzen angebracht. Auch nachträgliche Verletzungen, z. B. durch Pickelhieb beim Bergen/Auffinden des Objekts.
Halbiert: Halbiert, in zwei Teile geteilt (meist nur ein Teil erhalten).
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