Fragment einer zerteilten Münze, deren Schrötling zum Teil eingerissen ist. Etwa die Hälfte der ursprünglichen Münze liegt vor. Auf Vorder- und Rückseite sind sechs bzw. drei Einhiebe zu erkennen. Die Rückseite weist zwei Trennungslinien auf.
Vorderseite: Umlaufend Nennung von Nominal, Münzstätte und Prägejahr. Im Feld das Glaubensbekenntnis (Teil). Als Randzier dreimal drei kleine Kringel auf dreifachem Perlkreis. Prägejahr 161 AH.
Rückseite: Umlaufend Koranzitat 9:33. Im Feld Teil des Glaubensbekenntnis. Feld von dreifachem Linienkreis eingefasst.
Einhieb: Einhieb mit einem Objekt undefinierter Form, meist in Form einer groben Scharte, u. a. zu Prüfzwecken an Münzen angebracht. Auch nachträgliche Verletzungen, z. B. durch Pickelhieb beim Bergen/Auffinden des Objekts.
Halbiert: Halbiert, in zwei Teile geteilt (meist nur ein Teil erhalten).
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Gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Schrötlingsriss: Ein oder mehrere Risse bzw. Brüche im Schrötling, die aufgrund des Prägevorganges entstanden sind.