Fragment einer zerteilten Münze, von der etwa ein Drittel abgetrennt wurde. Beidseitig sind Trennlinien zu erkennen, die aber auf beiden Seiten unterschiedliche Verläufe haben. Die Münze weist auf der Rückseite einen Zentrierpunkt sowie eine Verfärbung auf. Die Münze war gelocht, doch durch die Zerteilung ist nur noch ein halbes Loch vorhanden.
Vorderseite: Umlaufend Nennung von Nominal, Münzstätte und Prägejahr. Im Feld das Glaubensbekenntnis. Als Randzier fünf Kringel auf drei gezackten Perlkreisen. Prägejahr 97 AH.
Rückseite: Umlaufend Koranzitat 9:33. Feld mit Koranzitat 112:1-4. Als Randzier fünf Ringelchen zwischen zwei gezackten Kreisen. Feld von gezackten Kreisen eingefasst.
Gelocht: Absichtlich angebrachtes Loch (oder mehrere) zur Befestigung an einem Gehänge oder einer Unterlage. Im Falle von Papiergeld häufig Lochung zum Zeichen der Entwertung.
Einhieb: Einhieb mit einem Objekt undefinierter Form, meist in Form einer groben Scharte, u. a. zu Prüfzwecken an Münzen angebracht. Auch nachträgliche Verletzungen, z. B. durch Pickelhieb beim Bergen/Auffinden des Objekts.
Zerteilt: Absichtsvolle Teilung (andere Teilung als halbiert oder geviertelt).
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Gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Zentrierpunkt: Ein oder mehrere Zentrierpunkte wurden vor dem Prägevorgang in den Schrötling eingebracht.