Fragment einer zerteilten Münze, die beidseitig Einhiebe aufweist. Die Münze ist eingerissen und gelocht. Die Jahreszahl ist abgeschnitten, so dass das Prägejahr auf Basis der Randzier zwischen 126 und 129 AH angenommen werden muss.
Vorderseite: Umlaufend Nennung von Nominal, Münzstätte und Prägejahr. Im Feld das Glaubensbekenntnis. Als Randzier 5x O zwischen doppeltem und einfachem Kreis.
Rückseite: Umlaufend Koranzitat 9:33. Feld mit Koranzitat 112:1-4. Als Randzier 5x o auf gezacktem Kreis. Feld von Zackenkreis eingefasst.
Gelocht: Absichtlich angebrachtes Loch (oder mehrere) zur Befestigung an einem Gehänge oder einer Unterlage. Im Falle von Papiergeld häufig Lochung zum Zeichen der Entwertung.
Einhieb: Einhieb mit einem Objekt undefinierter Form, meist in Form einer groben Scharte, u. a. zu Prüfzwecken an Münzen angebracht. Auch nachträgliche Verletzungen, z. B. durch Pickelhieb beim Bergen/Auffinden des Objekts.
Zerteilt: Absichtsvolle Teilung (andere Teilung als halbiert oder geviertelt).
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Gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Schrötlingsriss: Ein oder mehrere Risse bzw. Brüche im Schrötling, die aufgrund des Prägevorganges entstanden sind.