Fragment der Innenschrift einer Quittung über die Vorauszahlung eines Pachtzinses (vgl. P.Hamb. II 189). Durch das Dokument bestätigt Zopyrion, von Aristolochos und Straton, den Söhnen des Stratios, 150 Artaben Weizen als Pachtzins eines Kleros gemäß eines Pachtvertrages erhalten zu haben, der bei dem Urkundenhüter Kallikrates hintergelegt ist. Zopyrion soll dieses Getreide auf den Pachtzins des folgenden Jahres anrechnen. Falls er das nicht tut, soll Zopyrion Aristolochos und Straton eine Strafe von 10 Drachmen je Artabe Weizen zahlen.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/04236/
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