Blumenthal gehörte nicht zu den vom NS-Regime verfolgten Künstlern. Er fand durch Preise, Stipendien und einen günstigen Arbeitsort im Haus der Ateliergemeinschaft Klosterstraße in Berlin staatliche Unterstützung. Gleichwohl entsprachen seine Figuren nicht der seinerzeit offiziell propagierten Monumentalkunst. So beurteilte der Bildhauer Fritz Klimsch in einem Gutachten vom 26. April 1934 für die Preußische Akademie der Künste Blumenthals Plastiken als „formlosen Archaismus“ und „verhängnisvolle Individualität“ (Akademie der Künste, Berlin, PrAdK 943, Bl. 313 f). Im Sommer 1937 wurde unter anderem sein „Schreitender“ (1929/1930) im Museum Folkwang in Essen als „entartet“ beschlagnahmt (WVZ Isermeyer 1993, F 24). Vermutlich aufgrund dieser Vorkommnisse verstümmelte oder zerstörte Blumenthal im selben Jahr einige seiner frühen Gipse. Er wurde aber weiterhin zu öffentlichen Wettbewerben eingeladen. So reichte er 1936 bei der Stadt Hannover einen Entwurf für die künstlerische Ausgestaltung des Geländes um den neu angelegten Maschsee ein. Sein Modell zeigte einen Reiter, der nackt auf einem sich aufbäumenden Pferd sitzt. Die Figurengruppe weist die für Blumenthal typische Stilisierung und langgestreckte Gliedmaßen auf, wobei das Motiv des Reiters damals durchaus geläufig war. Der Entwurf wurde bei dem Wettbewerb nicht berücksichtigt, was jedoch durch ein „äußerlich-technisches Versehen“ bedingt war (Carl Georg Heise an Walter Bauer, 6.3.1941, zit. nach ebd., S. 74). Das 1944 in Zink gegossene Modell gelangte 1952/1953 über die Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten an die Nationalgalerie (Ost). | Maike Steinkamp
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