Z. 1–4:
Die Steuereinnehmer quittieren Hermas, Sohn des Dionysios, für die Damm- und Kanalreinigungsabgabe (ναύβιον κατοίκων) des laufenden Jahres 525 Drachmen, für Zuschläge 55 Drachmen und für die 1/60-Wechselgebühr (κόλλυβος) 10 Drachmen gezahlt zu haben.
Z. 5–8:
Die Steuereinnehmer quittieren Hermas, Sohn des Dionysios, für die Damm- und Kanalreinigungsabgabe (ναύβιον κατοίκων) des laufenden Jahres 250 Drachmen, für Zuschläge 25 Drachmen und für die 1/60-Wechselgebühr (κόλλυβος) 5 Drachmen gezahlt zu haben.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/04946/
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