Es wird quittiert, dass Kales, Sohn des -eto-, die ἀπομοίρα (Ertragssteuer auf Wein- und Gartenland) in Höhe von 1525 Drachmen und das ἐπαρούριον (Grundsteuer über Wein- und Gartenland) in Höhe von 500 Drachmen bezahlt hat. Subskription des Bankbeamten Kephalos mit Gesamtbetrag (2025 Drachmen) und Zuschlag (223 Drachmen).
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/00646/
Angaben zur Herkunft:
1. Jh. v. Chr.
Genauer: 28. März 92 v.Chr.
Erment (? / Ägypten / Oberägypten)
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