Der Steuerpächter Ulpios Kerealis des Heiligen Tors von Syene quittiert über seinen Gehilfen Pachnubis dem Pesuris, Sohn des Peteptenepsilis und der Thinharpaesis, dass er zwei Ratenzahlungen für die Kopfsteuer (λαογραφία) bezahlt habe: einmal acht, dann vier Drachmen. Die eine Rate wurde noch der Regierungszeit des Kaisers Antoninus Pius zugerechnet, die andere schon dem ersten Regierungsjahr seines Nachfolgers Marc Aurel.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/02474/
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