Krates, Sohn des Krates, und die anderen Geldsteuereinnehmer von Hermonthes quittieren mittels ihres Gehilfen Plenis dem Phthomonthes, Sohn des Herieus, Enkel des Phthomonthes, von ihm als Teilzahlung auf die Kopfsteuer und andere, unbekannt bleibende Steuern acht Drachmen erhalten zu haben.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/02511/
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