Quintus Albius Priscus schließt eine Zahlungsvereinbarung mit zwei Personen von persischer Abstammung und mit besonderen Kennzeichen. Im Tausch gegen eine Pacht von Land (?) müssen diese ein Fünftel der Erntesteuer (ἀρταβία) zahlen.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/05316/
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