Bei dem Dargestellten handelt es sich vielleicht um den seit 1784 an der Universität Göttingen lehrenden ordentlichen Professor für Natur- und Völkerrecht von Martens (1756-1821). Später zum königlich großbritannischen und kurfürstlichen Hofrat ernannt, wurde er im Jahre 1789 geadelt. Der auch als erfolgreicher Publizist hervorgetretene von Martens kam 1816 als königlich hannoverscher Gesandter an den Bundesrat in Frankfurt am Main. Graff wird wohl nur geschäftliche Beziehungen zum Ehepaar von Martens unterhalten haben. Beide Porträts (Vergleich das Gegenstück Kat.Nr. 1034H) zeugen von einer hohen Malkultur, vor allem hinsichtlich der Schilderung von Pelzen und Textilien, die sich durchaus an der des Niederländers Gerard ter Borch (1617 – 1681) messen lassen kann.
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