Am unteren rechten Bildrand hat Schinkel vermerkt. „Dies Blatt gilt.“ Dargestellt sind zwei Figurengruppen, die für den Rand des Brunnens für das Gewerbeinstitut gedacht waren, vgl. die Angaben zu Inv. 34.33-1991; 34.34-1991; 34.32-1991; SM 43a.28).
Text: Nadine Rottau (2013)
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