1868 setzte der preußische Kultusminister Heinrich von Mühler den Maler Wilhelm Sohn darüber in Kenntnis, daß der Staat sein »in Arbeit befindliches Gemälde ›Abendmahlsfeier‹ nach dessen Vollendung für den F[est]preis von 7000 Mk für die National-Galerie« anzukaufen gedenke (Schreiben vom 21.3.1868, SMB-ZA, I/NG 1959, Journal-Nr. 1868/o. A., Bl. 1). Die historisierende Darstellung eines todkranken Mädchens, das im Kreis der Familie in einem protestantischen Bürgerhaus des 17. Jahrhunderts das letzte Abendmahl empfängt, bereitete Sohn durch Studien und Skizzen vor, die er in den folgenden Jahren auch ausstellte (zwei davon heute im Museum Kunstpalast, Düsseldorf). Diese »Meisterwerke in subtiler Zeichnung und Modellierung […] lassen eine Schöpfung von ernster Gediegenheit und edler Größe der Auffassung erwarten« (A. Rosenberg, Aus der Düsseldorfer Malerschule, Leipzig 1889, S. 47). Doch die Vollendung des Gemäldes verzögerte sich: durch den schlechten Gesundheitszustand des Künstlers, die Lehrtätigkeit an der Akademie in Düsseldorf, und weil Sohn – wie Heinrich Franz-Dreber – auf der Suche nach dem ›absoluten Meisterwerk‹ kein Genügen an seiner Arbeit finden konnte. Er war so verunsichert, daß noch 1881 »eine Skizze in irgendeiner Werkstatt eines Freundes oder Schülers imstande war, ihn zu veranlassen, die Farbenstimmung des Bildes umzuwerfen« (Th. Rocholl, Ein Malerleben, Berlin 1921, S. 67). Vermutlich zog das Ministerium sein Angebot letztlich zurück. Das heute in der Nationalgalerie befindliche, unvollendete Bild wurde erst 1909, zehn Jahre nach dem Tod des Künstlers, aus Berliner Privatbesitz erworben. | Regina Freyberger