museum-digitalsmb
STRG + Y
de
Objekte gefunden: 49
Person/InstitutionFriedrich III. von Sachsen (1463-1525)x
Suche verfeinernGezielte Suche Sortiert nach: ID

Sachsen: Friedrich III., Georg und Johann der Beständige

Münzkabinett Neuzeit 16. Jh. [18272315]
https://ikmk.smb.museum/image/18272315/vs_org.jpg (Münzkabinett, Staatliche Museen zu Berlin Public Domain Mark)
Herkunft/Rechte: Münzkabinett, Staatliche Museen zu Berlin / Christian Stoess (Public Domain Mark)
1 / 2 Vorheriges<- Nächstes->
Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Auf der Vorderseite eine Tuschezahl und ein Kratzer.
Vorderseite: Brustbild des Friedrich III. im Kurornat mit Kurschwert in der rechten Hand nach rechts. In der Umschrift vier Wappenschilde. Tuschezahl 490 im r. F.
Rückseite: Brustbilder Georgs und Johanns einander gegenüber. In der Umschrift vier Wappenschilde.
Verkratzt: Ein oder mehrere Kratzer, absichtlich oder unabsichtlich beigebracht. Diese können auch durch die Bergung oder eine unsachgemässe Reinigung bzw. Lagerung entstanden sein.
Beschriftet (per Hand): Ein Objekt ist von Hand mit Tinte, Tusche etc. beschriftet worden.

Beschriftung/Aufschrift

Vorderseite: FRIDERIC-VS GEOR-GIVS IO-HANNES
Rückseite: MONET - ARGEN - DVCVM - SAXONI (hinter DVCVM eine Blume)

Material/Technik

Silber; geprägt

Maße

Durchmesser
40 mm
Gewicht
29.23 g

Literatur

  • C. Keilitz, Die sächsischen Münzen 1500-1547 (2002) Nr. 17.2. Vgl. G. Schnee, Sächsische Taler 1500-1800 (1982) 22 Nr. 10 (Blume in der Umschrift nicht erwähnt).
Hergestellt Hergestellt
1500
Annaberg-Buchholz
[Zeitbezug] [Zeitbezug]
1501
1499 1602
Münzkabinett

Objekt aus: Münzkabinett

Das Münzkabinett zählt zu den bedeutendsten numismatischen Sammlungen der Welt. Es stellt seine Bestände vornehmlich im Bode-Museum auf der...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Material kann bei Namensnennung frei verwendet (auch verändert) werden. Bei einer Weitergabe muss der Rechtestatus erhalten bleiben.