Gütliche Einigung über die Erbschaft der verstorbenen Apia-Herakleia. sie war mit Herakleides ohne Vertrag verheiratet gewesen. Das gemeinsame Kind (und Erbe) ist nun auch gestorben. Nach einigen rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Angehörigen der Apia-Herakleia einigt man sich gütlich, dass das Vermögen der Apia-Herakleia ihrer Familie zurückgegeben wird.
Hinweis auf den Alexanderkult in römischer Zeit.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/03991/