Ein staatlicher Zahlschein (διαγραφή), kombiniert mit der Anweisung an den Bankvorsteher, den Betrag von 1 Talent entgegenzunehmen. Die nicht näher bestimmten Zahler pachten das Recht, Fähren für Bauern und ihre Rindergespanne zu betreiben. Ursprünglich wollten sie 4000 Drachmen zahlen, der schreibende Beamte (wahrscheinlich der Vize-Thebarch) hat sie aber auf 1 Talent (6000 Drachmen) hochgehandelt. Die Pächter sollen außer dem Pachtzins auch die Einnahmen der Fähren an den Staat abführen und selbst die Boote stellen, deshalb pachten hier möglicherweise einige Bauern selbst das Fährrecht für ihre eigenen Zwecke und verpflichten sich, die Gebühren externer Benutzer an den Staat weiterzuleiten.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/00831/
Angaben zur Herkunft:
2.–1. Jh. v. Chr.
Theben (Ägypten / Oberägypten)