Nomos bestätigt, von Aristolochos, Sohn des Stration, Weizen als Pachtzins für einen Kleros gemäß eines Pachtvertrages erhalten zu haben, der bei dem Urkundenhüter Ptolemaios hintergelegt ist. Nomos soll dieses Getreide auf den Pachtzins des folgenden Jahres anrechnen. Falls er das nicht tun sollte, muss Nomos eine Strafe von 10 Drachmen je Artabe Weizen an Aristolochos zahlen.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/04285/