Eine Person, deren Name nicht erhalten ist, hat eine Hälfte eines Hauses gekauft, von dem sie schon ein Viertel besaß: Sie hatte das Viertel von der Mutter Tasucharion geerbt, aber noch nicht angemeldet (ἀπογραφή). Deshalb reicht sie eine Meldung des Geschäftes an das Besitzarchiv (βιβλιοθήκη ἐγκτήσεων) ein und bittet das Archiv darum, den Kauf zu vermerken (παράθεσιν γενέσθαι), während die eigentliche Anmeldung demnächst erfolgen wird.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/02164/