Raban von Helmstatt wurde 1430 durch Papst Martin V. zum Erzbischof von Trier erhoben, aber erst 1436 durch einen Schiedsspruch der Reichsfürsten gegen seinen Kontrahenten Ulrich von Manderscheid als rechtmäßiger Erzbischof anerkannt. Der Goldgulden ist eine Prägung nach dem Vertrag des Rheinischen Münzvereins von 1437.
Vorderseite: Quadrierter Schild Trier/Helmstatt auf langem Kreuz.
Rückseite: Um eine Rosette ins Dreieck gestellte Schilde Köln/Moers (links), Mainz (rechts) und Pfalz/Bayern (unten).