Einem Unbekannten, der in einem Stadtquartier der Gaumetropole des Arsinoites ansässig ist, wird die Zahlung eines reduzierten Satzes für die Kopfsteuer (λαογραφία) von 20 Drachmen plus Zuschlag von 10 Obolen quittiert.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/15903/