Die Fundteilung: Nach den geltenden türkischen Antikengesetzen wurden im 19. Jahrhundert die Funde geteilt: 1/3 dem Ausgräber, 1/3 dem Bodeneigentümer, 1/3 dem Staat. Dabei war man seitens der Ausgräber bemüht, alle Friesteile, die zum Großen Altar gehörten, zu erwerben. Die türkische Regierung stimmte in den ersten beiden Kampagnen (1878-1881) der Ausfuhr aller Funde zu, wobei der jeweils der türkischen Seite zustehende Teil an die Berliner Museen verkauft wurde. Mit dem neuen Gesetz 1884 wurde die Ausfuhr auf anpassende Fragmente beschränkt. Als noch ganze Platten der beiden Friese gefunden wurden, kam ein Austausch zustande: Die Berliner Museen gaben zwei Statuen (Zeus Ammon und Hermaphrodit), die vorher durch Fundteilung nach Berlin kamen, zurück und erhielten die letzten Friesplatten. 1899 kam ein Geheimabkommen zustande, das sich auf einige deutsche Grabungen im Osmanischen Reich bezog (u.a. Pergamon, Milet). Es gestattete exklusiv eine Fundteilung 50:50. Heute bleiben alle Funde im Lande.